top of page

Richtlinie durch Vorstand beschlossen in der Sitzung vom 27.11.2024

Stand (11/2024)

 

Das Talent im Land Alumniverein ermöglicht Mitgliedern eine Bezuschussung von selbstorganisierten Bildungsaktivitäten, die im Einklang mit dem Vereinszweck: Der Förderung der Erziehungs, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe stehen. 

 

Diese Förderung soll dazu beitragen, dass die Mitglieder in einem inspirerenden Umfeld neue Ideen entdecken, ihre Leidenschaft für bestimmte Themen vertiefen und sich gemeinsam als Teil einer lernenden Gemeinschaft weiterentwickeln können.

​

Der Zuschuss teilt sich als zweistufiges Modell in den Entdecker:innenfonds Kompakt (für die Teilnahme an Bildungsaktivitäten & Entecker:innenfonds Intensiv (Studienreisen und Exkursionen) auf. 

Die Art der Veranstaltung ist hierbei ausschlaggebend für die mögliche Förderhöhe:

​

​

Entdecker:innenfonds Kompakt


Die finanzielle Unterstützung wird für Bildungsaktivitäten gewährt, die den Vereinszweck und die genannten Werte fördern. Dies umfasst insbesondere Aktivitäten, bei denen ein kultureller oder bildender Mehrwert im Vordergrund steht, wie z. B.:

​

  • Museums- oder Ausstellungsbesuche,

  • Besuche von historischen Stätten,

  • Teilnahme an Vorträgen oder Konferenzen.

  • Besuche von Musik-, Tanz- oder Theaterveranstaltungen, die einen kulturellen Bildungswert haben.

 

Rahmenbedingungen:

Förderhöhe: Pro Person per Antrag können bis zu 20 EUR pro Bildungsausgabe beantragt werden. Die Förderung ist zweckgebunden und richtet sich nach den tatsächlichen Ausgaben.

Teilnehmende: Um eine Förderung zu beantragen müssen mind. 5 Vereinsmitglieder an der Bildungsaktivität teilnehmen. Eine vorläufige Namensliste wird mit Antrag eingereicht.

Förderhäufigkeit: Jedes Vereinsmitglied kann den Zuschuss einmal pro Halbjahr in Anspruch nehmen.

 

​Nach Abschluss der Bildungsaktivität wird das Medienteam informiert. (Kurze Beschreibung der Aktivität, Bild von allen Teilnehmenden, die damit einverstanden sind, dass diese auf den Vereinsprofilen gepostet werden)

 

 


Entdecker:innenfonds Intensiv


Der größere Zuschuss wird für Bildungsreisen mit einem klar definierten Lern- oder Kulturfokus gewährt, die den Vereinszweck und Werte fördern.
Dies umfasst insbesondere Reisen, die mit spezifischen Bildungszielen verbunden sind, wie z.B.:

 

  • Besuche von internationalen Organisationen, Fachmessen, Symposien & Wissenschaftsstandorten oder wissenschaftliche Konferenzen;

  • Exkursionen zu bedeutenden kulturellen oder historischen Stätten

 

  • Besuche von temporären Ausstellungen oder Messen, die einen direkten Bezug zu den Bildungsinteressen der Mitglieder haben.

 

Rahmenbedingungen:


Förderhöhe: Pro Person per Antrag können bis zu 100 EUR beantragt werden. Die Förderung ist zweckgebunden und richtet sich nach den tatsächlichen Ausgaben.

Teilnehmende: Um eine Förderung zu beantragen müssen mind. 5 Vereinsmitglieder an der Bildungsaktivität teilnehmen. Eine vorläufige Namensliste wird mit Antrag eingereicht.

Förderhäufigkeit: Jedes Vereinsmitglied kann den Zuschuss einmal pro Halbjahr in Anspruch nehmen.

Erwartungen: Nach Abschluss der Bildungsaktivität wird ein Reiseblog verfasst und an das Medienteam weitergeleitet.

 


Was muss ich tun, um die Förderung Entdeckerfonds Mini oder Maxi zu erhalten?


Die Förderung muss rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor der geplanten Aktivität unter Angabe nachfolgender Informationen per E-Mail an info@til-alumni.de beantragt werden:
 

  • Beschreibung der Aktivität (Inhalt, Ort, Datum)

  • Angabe des Vereinszweck worunter die geplante Aktivität fällt

  • Geplante Ausgaben (so genau wie möglich)

  • Teilnehmer:innenliste

Die Anträge werden durch den Vorstand geprüft und das Ergebnis, sowie die weiteren Schritte dem:der Antragssteller:in mitgeteilt.


Der Verein behält sich vor, einen begründeten Antrag abzulehnen, sofern einer Förderung andere Interessen des Vereins entgegenstehen oder gefährdet werden könnten.

​


Nicht förderfähige Aktivitäten:


Nicht gefördert werden insbesondere Aktivitäten, die mit dem Vereinszweck oder mit den Werten des Vereins nicht vereinbar sind, wie z.B.:
 

  • Sportliche Aktivitäten: Jegliche Art von sportlichen Ausflügen oder Veranstaltungen ist von der Förderung ausgeschlossen, da diese nicht im Einklang mit dem Bildungsfokus des Vereins stehen.

  • Freizeitveranstaltungen ohne Bildungs- oder Kulturbezug, wie z. B. Freizeitparks oder reine Unterhaltungsveranstaltungen

  • Musik- und Konzertveranstaltungen mit popkulturellem Schwerpunkt

  • Freizeit- oder Erholungsreisen: Reisen, die keinen klaren Bildungs- oder Kulturbezug haben, wie z. B. reine Urlaubsreisen oder Erholungsurlaube.

  • Reisen ohne direkten Bildungs- oder kulturellen Fokus: Wenn eine Reise keine bildungsorientierten Ziele verfolgt und keinen relevanten Beitrag zur fachlichen oder persönlichen Weiterentwicklung leistet, wird diese nicht gefördert.

  • Sportreisen: Jegliche sportlichen Reisen oder Veranstaltungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen, da sie nicht mit dem Bildungsfokus des Vereins übereinstimmen.

 

​

​

Bezuschussung von Selbstorganisierten Bildungsaktivitäten

bottom of page